Livestock farming and hunting - Fishing
Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.
Procedures
Number of listed procedures: 8
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Fischereiabgabe; Entrichtung
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
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Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
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Fischereirecht; Anordnung und Untersagung von Besatzmaßnahmen
Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.
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Fischereischein; Beantragung
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
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Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme
Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.
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Fischfang; Beantragung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei
Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.
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Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.
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Umwelt; Fischereifachberatung
Große Bedeutung haben die Fachberatungen für Fischerei, die schon seit über 100 Jahren bestehen. Die Fachberater für Fischerei beraten bei allen Fragen der Fischerei.