Notlagen- und Opferhilfen - Gefahren
Wenn Sie in Gefahr geraten, sollten Sie versuchen, so schnell wie möglich Hilfe zu holen. Nutzen Sie die Notrufnummern und Beratungsmöglichkeiten.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 11
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Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Infektionsschutz; Informationen über Absonderungseinrichtungen
Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung.
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Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt
Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.
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Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Zeugen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
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Rettungsdienst; Erreichbarkeit über Notrufnummer 112
Der Rettungsdienst ist im Notfall über Telefon und Telefax erreichbar.
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Rettungswesen; Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes
Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.
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Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.