Notlagen- und Opferhilfen - Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler
Sie sind aus dem Ausland nach Deutschland geflohen oder sind als Spätaussiedler/in anerkannt? Für beide Personenkreise gibt es unterschiedliche Unterstützungen und Hilfen.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 15
-
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
-
Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall
Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
-
Asylverfahren; Informationen zum Asylantrag
Über Asylanträge, einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und von subsidiärem Schutz, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sobald ein Asylantrag gestellt ist, entscheidet das Bundesamt auch darüber, ob Abschiebungsschutz unabhängig von politischer Verfolgung bzw. Gefahren im Sinne der europäischen Bestimmungen zu gewähren ist.
-
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz
Kriegsflüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.
-
Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Verlängerung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
-
Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung
Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.
-
Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung
Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.
-
Ausländerrecht; Informationen zur Härtefallkommission des Landes Bayern
Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in bestimmten Einzelfällen zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.
-
Flüchtlinge; Erstaufnahme und Verteilung
Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).
-
Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
-
Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.
-
Rückkehrberatung; Inanspruchnahme
Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen.
-
Ukrainekrise; Informationen über Hilfen
Sie können sich informieren, mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können und lokale Hilfsangebote erfassen.
-
Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge
Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.
-
Vertriebenenausweis; Beantragung einer Zweitschrift
Vertriebene mit Vertriebenenausweis können eine Zweitschrift erhalten.