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Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.

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Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).

Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

  • Flurkarte:
    • bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
    • bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 8,00 EUR

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.

  • Anliegerbescheinigung; Beantragung

    Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

  • Geodaten; Erwerb

    Die amtlichen Geodaten beschreiben anwendungsneutral die Topographie, die Grundstücke und die Gebäude flächendeckend für ganz Bayern. Viele Geobasisdaten können  online bestellt, direkt heruntergeladen oder visualisiert werden 

  • Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

    Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

Stand: 16.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung