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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg