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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hausanschrift

Ingolstädter Straße 47
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Ingolstädter Straße 47

85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Telefon

+49 8441 8095-0

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Hausanschrift

Esplanade 40
85049 Ingolstadt

Postanschrift

Esplanade 40

85049 Ingolstadt

Telefon

+49 841 9343-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration