Logo Bayernportal

Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte

Hausanschrift

Schlotfegergasse 10
90402 Nürnberg

Postanschrift

Schlotfegergasse 10

90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 2112-0

Polizeiinspektion Nürnberg-Ost

Hausanschrift

Erlenstegenstraße 18
90491 Nürnberg

Postanschrift

Erlenstegenstraße 18

90491 Nürnberg

Telefon

+49 911 9195-0

Polizeiinspektion Nürnberg-Süd

Hausanschrift

Oppelner Straße 229
90473 Nürnberg

Postanschrift

Oppelner Straße 229

90473 Nürnberg

Telefon

+49 911 9482-0

Polizeipräsidium Mittelfranken

Hausanschrift

Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg

Postanschrift

Jakobsplatz 5

90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 2112-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration