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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Gemeinde Poing

Sachgebiet 1.3 - Standesamt und Soziales

Öffnungszeiten

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85586 Poing

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Postfach 1164
85580 Poing