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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn