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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden