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Abstammungssachen; Informationen zum Verfahren

Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Abstammungssachen), ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Ansprechpartner

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