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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Neufahrner Str. 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
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