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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist momentan ein Besuch des Rathauses und des Bauamtes nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

Wir bitten um Beachtung!

Hausanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim

Postanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim