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Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

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