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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Stadt Stein

Gewerbewesen, Ordnungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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