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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Altenkunstadt

Hauptverwaltung / Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt

Postanschrift

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96264 Altenkunstadt