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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Ottobrunn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

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Postfach 1132
85502 Ottobrunn