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Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Dezernat G 23 Überwachungsbedürftige Anlagen

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