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Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G24 – Betriebssicherheit

Öffnungszeiten

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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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