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Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 44 – Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

Gestütstraße 10
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
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