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Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Für Sie zuständig

Markt Neunkirchen a.Brand - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Markt Neunkirchen a.Brand

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

Postanschrift

Klosterhof 2-4

91077 Neunkirchen a.Brand

Telefon

+49 9134 705-0

Leistungsdetails

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

Stand: 15.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration