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Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung

Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten

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