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Rechtssachen; Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht

Die Generalstaatsanwaltschaften sind das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht; die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt diese Funktion gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht.

Generalstaatsanwaltschaft München

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
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