Logo Bayernportal

Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 13 - Abfallwirtschaft

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.