Logo Bayernportal

Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen der Umwelt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg