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Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

73 Arzneimittelgesetz, Tierische Nebenprodukte

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Postfach 14 05
92304 Neumarkt i.d.OPf.