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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 31 - Ausbildung- und Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulweges

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

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95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth