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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Ergänzung: Stadt Fürth

Ihr Familienname hat sich geändert oder die Eintragungen (Auflagen, Beschränkungen) müssen angepasst werden. Gesundheitliche Veränderungen (z. B. durch Operationen) können zu Änderungen von eingetragenen Auflagen/Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

Der Antrag kann HIER kontaktlos gestellt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Online-Formular.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen Namensänderung

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument, demnach ist es keine Pflicht den Namen darin ändern zu lassen. Dies erfolgt nur, wenn Sie es möchten.

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm, nicht älter als 1 Jahr)
  • Behördliches Dokument, dass Namensänderung bestätigt (z.B. Heiratsurkunde, etc.)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.

Notwendige Unterlagen Auflagenänderung/Beschränkungsänderung

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Gutachten
  • (je nach Art der im Führerschein vorhanden Auflagen/Beschränkungen ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines unabhängigen Arztes, ggf. ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich (Halten Sie hierzu bitte vor der Terminvereinbarung Rücksprache mit der Führerscheinstelle))
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
  • Versicherung an Eides Statt

    Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

    Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

     

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

Stand: 12.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration