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Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung von Mehrarbeit

Die Regierungen können Mehrarbeit für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke anordnen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen und der beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) ist das Staatliche Schulamt bzw. die Schule anordnungsbefugt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

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    Regierung von Oberbayern
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    • Sachgebiet 43 - Schulpersonal

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      Die Liste mit allen Ansprechpartnern des Sachgebiets 43 finden Sie hier.

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