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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
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Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

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90744 Fürth

Telefon

+49 911 974-0

Webseite

www.fuerth.de

Stadt Fürth

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Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

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90744 Fürth

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Leistungsdetails

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Ergänzung: Stadt Fürth

Hier kann ein Termin für die Beantragung zur Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens vereinbart werden. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Informationen zur Erteilung von Kurzzeitkennzeichen:

Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gekauft worden ist (Vorlage des Kaufvertrages ist erforderlich). Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.

Hinweis: Bei fehlender Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen zunächst nur zur Fahrt zur Abnahme der Hauptuntersuchung bei einer Prüforganisation in Fürth erteilt werden. Dies ist nur möglich, wenn das Fahrzeug in Fürth steht. Sollte das Fahrzeug an einem anderen Ort stehen, ist die Zulassungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug steht.

Sie können hier online einen Termin für die Beantragung vereinbaren. Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar.

Der Antragsteller muss

  • zuverlässig sein und
  • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nr.)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

  • Gewerbeanmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
    zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
  • Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.

Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.

Stand: 04.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr