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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt