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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 28
94551 Lalling

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Hauptstr. 28
94551 Lalling