Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Die Zuständigkeit bezüglich der Genehmigung ist in Art. 1 BayImSchG geregelt.
Verwandte Themen
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- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
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- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Stand: 08.02.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 32 - Immissionsschutz, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht
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