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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Landratsamt Kronach

Bauen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Güterstr. 18
96317 Kronach

Postanschrift

Güterstraße 18
96317 Kronach