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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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Nattenhauser Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)
Postfach 1352
86371 Krumbach (Schwaben)