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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Postfach 1265
97438 Werneck