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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie einen Hochschulabschluss und in Deutschland eine Beschäftigung ausüben möchten, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Landratsamt Kulmbach

321 Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Do
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Di, Fr: Termine nur nach Absprache
Mi: geschlossen

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe für die Ausländerbehörde erfolgt telefonisch unter 09221/707-383 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

Hausanschrift

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95326 Kulmbach

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95307 Kulmbach