Logo Bayernportal

Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen; Beantragung der Nachprüfung eines EU-weiten Vergabeverfahrens

Die Vergabekammern entscheiden in erster Instanz über förmliche Nachprüfungsanträge von Bietern oder Bewerbern.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern

Anzahl: 1