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Heimarbeiter; Übermittlung der Heimarbeiterliste

Heimarbeit vergebende Firmen sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen müssen an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Dezernat G 11 Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

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