Logo Bayernportal

Heimarbeiter; Übermittlung der Heimarbeiterliste

Heimarbeit vergebende Firmen sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen müssen an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G12 – Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München