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Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Schießsportstätten, die Schützenvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern

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