Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche der Kategorie A und somit bekämpfungspflichtig. Empfänglich sind bei uns das Hausschwein und das Wildschwein. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. In Schweinebeständen kann es jedoch erhebliche Schäden anrichten. Für Schweine endet die Infektion in den weit überwiegenden Fällen tödlich. Das Virus hält sich insbesondere in Fleisch und Fleischerzeugnissen über Monate hinweg und bleibt ansteckend.
Sobald Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist, werden verschiedene Sperrzonen festgelegt.
Eine Benennung ist erforderlich für
Ausnahmen sind möglich für
Die Ausnahmen werden für lebensmittelrechtlich nicht zugelassene Betriebe durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt. Bei lebensmittelrechtlich zugelassenen Betrieben erteilt die zuständige Regierung beziehungsweise die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Ausnahmegenehmigung.
Die Anträge sind mit Anlagen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) einzureichen.
Nach Vorprüfung und Plausibilisierung werden die Anträge an die jeweilige Regierung weitergeleitet.
150 bis 1000 EUR
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen und nach gegebenenfalls erforderlichen Änderungen 2 Wochen.
Die Konzepte und Nachweise sind schriftlich vorzulegen.