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Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.

Für Sie zuständig

Wasserwirtschaftsamt Landshut

Leistungsdetails

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zweckverbände
  • Wasser- und Bodenverbände
  • Landschaftspflegeverbände

Was wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
  • Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
  • Gewässerunterhaltungsvorhaben
  • Erstellung von Bewässerungskonzepten
  • Erstellung von Sturzflutenkonzepten

Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.

  • Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)

Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Richtlinien werden fortgeschrieben.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz