Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Description
Zweck
Durch die Förderungen sollen beispielsweise Kunstvereine in die Lage versetzt werden, mehr Ausstellungen durchführen.
Gegenstand
Fördergegenstand ist das bayerische Ausstellungswesen. Die Förderung bezieht sich auf:
- Sammelausstellungen,
- Künstlersymposien und
- Ausstellungen, an denen sich speziell ältere Künstler/innen beteiligen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung wird an Kommunen, Kunstvereine, Ausstellungsvereine, etablierte Künstlergruppen, lockere Vereinigungen von Künstlerinnen und Künstlern oder Einzelveranstalter ausgereicht, die mindestens eine dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Einzelausstellungen von Künstler/innen sind aufgrund deren Vielzahl in Bayern nicht förderfähig.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen (außer bei kommunalen Trägern) sowie
- Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen.
Art und Höhe
In der Regel werden Zuwendungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro gewährt, entscheidend ist die Höhe der Gesamtkosten und die Bedeutung des Ausstellungsprojekts/Symposiums.
Prerequisites
Als grundsätzliche Fördervoraussetzungen sind zu nennen:
- Das Projekt muss den Schwerpunkt im Bereich der bildenden Kunst haben; die Förderung von Mischveranstaltungen ist nicht möglich.
- Die Ausstellung ist von überregionaler Bedeutung.
- Es sind mindestens zehn professionelle, vorwiegend bayerische Künstler/innen beteiligt.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen in Höhe von mindestens 2.000 Euro.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen. Das Ministerium entscheidet nach Ende der Antragsfrist am 1. März des Veranstaltungsjahres über die Förderung und deren Höhe.
Deadlines
Die Antragsfrist für Projekte in 2020 ist am 01.03.2020 abgelaufen. Die Förderbedingungen ab 2021 werden derzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.
Processing time
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Projektbeschreibung
(Darstellung des Ausstellungsprojekts)
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Required document, Bavaria-wide:
Teilnehmerliste
(Angaben über die teilnehmenden Künstler/innen)
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Required document, Bavaria-wide:
Bestätigung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist
(ggf. Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beilegen)
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis dreijährige Ausstellungstätigkeit
(nur bei Erstantrag erforderlich)
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit
(nur bei Erstantrag erforderlich)
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über eine vorliegende Vorsteuerabzugsberechtigung
(nur bei Erstantrag erforderlich)
Forms
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Related issues
Status: 24.06.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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