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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Stadt Oberasbach

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
90522 Oberasbach