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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

Wenn Sie den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Arzt/Ärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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