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Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung

Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen an Stelle eines Strafvollzuges ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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