Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung
Die Tätigkeit unter der deutschen Bezeichnung "Rechtsanwalt" bedarf einer Zulassung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Description
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO). Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer und darf die Tätigkeit unter der deutschen Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben (§ 12 Abs. 3 und 4 BRAO).
Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung setzt sich automatisch mit den neuen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und übermittelt auch die erforderlichen Antragsvordrucke für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendardienstes.
Prerequisites
Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist der Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder die Erfüllung der Eingliederungsvoraussetzungen nach den §§ 11 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes nach § 16a Absatz 5 EuRAG, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation besteht.
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Antragsformular „Rechtsanwaltszulassung“
- Required document, Bavaria-wide: Foto
- Required document, Bavaria-wide: Lebenslauf
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Required document, Bavaria-wide:
beglaubigtes Prüfungszeugnis
(Beglaubigte Ablichtung der Examensurkunde über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (Zweites Juristisches Staatsexamen) bzw. des Zeugnisses über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über eine anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 BRAO. Die Beglaubigung muss durch einen Notar oder eine siegelführende Behörde vorgenommen worden sein. Für das Zulassungsverfahren kann die Beglaubigung auch durch die Rechtsanwaltskammer selbst erstellt werden.)
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
(Während der Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss ununterbrochen eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 51 BRAO ).)
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft München
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Form, Bavaria-wide:
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft München [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Nürnberg [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Bamberg [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Die Zulassungsgebühr beträgt 250 bis 260 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter Kammerbeitrag (etwa 200 bis 300 Euro jährlich) an.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 4, 6 - 36 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Remedy
Klage gegen die Rechtsanwaltskammer (§§ 112a ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung)
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Status: 08.01.2021
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