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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Markt Wendelstein

Standesamt, Bestattungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
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und

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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 18
90530 Wendelstein

Postanschrift

Hauptstraße 18
90530 Wendelstein