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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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Nattenhauser Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)
Postfach 1352
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